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Der Mensch als Teil der Schöpfung hat kein Recht, diese zu zerstören.
Die Schöpfung hat ein Eigenrecht, das unabhängig von menschlichen Nutzungs- ansprüchen zu respektieren ist.
Ökumenische Kommission Bewahrung der Schöpfung
der drei Aargauer Landeskirchen